Testament und Erbrecht
Ein Testament ist kein Privileg der Superreichen. Es können auch Gegenstände von ideellem Wert sein, die einem besonderen Erbe hinterlassen werden sollen. Vielleicht ist es ein liebgewonnenes Schmuck- oder Möbelstück, ein besonders Bild oder eine Armbanduhr, die der Lieblingsneffe oder die beste Schwiegertochter aller Zeiten nach Ihrem Tod erhalten soll. In derartigen Fällen sorgt ein Testament dafür, dass alle Hinterlassenschaften in genau die Hände gelangen, die sie sich wünschen. Wenn Sie nichts festlegen, greift die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge.
Nach ihr sind die Angehörigen in festgelegten Ordnungen erbberechtigt:
Erben erster Ordnung sind Kinder, Enkel und Urenkel
Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen
Erben dritter Ordnung sind Großeltern, Onkel und Tanten sowie Cousinen und Cousins
Übrigens: Ehepartner sind zwar nicht miteinander verwandt, sie erben aber nach dem Gesetz immer neben den Verwandten.
Um diese Regelung zu durchbrechen, ist ein Testament sinnvoll. Wichtig: In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.
Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird auf diesen Seiten auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet.
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