Verfügungen und
Vollmachten
Ein Leben lang in Selbstbestimmung – und auf einmal nicht mehr in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen? Die Situation, aufgrund Krankheit oder Unfall in der eigenen Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt zu sein, ist beunruhigend.
Denn wer außer ihnen selbst soll festlegen, welche Therapien oder lebenserhaltenden Maßnahmen Sie in Anspruch nehmen wollen?
Eine Patientenverfügung schafft Sicherheit. Sie selbst können sich darauf verlassen, dass die Mediziner sich nach dieser Verfügung richten müssen und ihren Angehörigen bleiben unter Umständen schwere Entscheidungen erspart. Ergänzend kann eine Vorsorgevollmacht erteilt werden. In ihr wird eine Vertrauensperson bestimmt, die an Ihrer Stelle entscheiden soll.
Auch die Frage einer Organspende kann und sollte in diesem Zusammenhang beachtet werden. Es kann ein gutes Gefühl sein, mit einer Organspende nach dem eigenen Tod das Leben eines anderen Menschen zu retten. Aber diese Entscheidung ist eine sehr persönliche -deshalb können Sie von vornherein festlegen, welche Organe oder Gewebe Sie spenden möchten. Und falls sich Ihre Entscheidung einmal ändert, können Sie Ihren Organspendeausweis jederzeit anpassen.
Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird auf diesen Seiten auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet.
Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.
Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und impliziert keine Wertung.
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